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Logopädie

Allgemeine Informationen zur Logopädie

Sprache ist für uns Menschen von zentraler Bedeutung. Mit ihrer Hilfe können wir uns ausdrücken und uns mit unseren Mitmenschen verständigen.

Die Logopädischen Dienste der Gemeinden Abtwil, Oberrüti und Sins haben sich zu einem Sprachheilverband zusammengeschlossen. Der Logopädische Dienst der jeweiligen Gemeinde ist der öffentlichen Schule angegliedert. Er ist zuständig für die Erfassung, Abklärung, Diagnostik, Beratung und Therapie von Störungen der mündlichen und/oder schriftlichen Sprache und von Störungen der Stimme. Angezeigt ist eine logopädische Intervention bei Auffälligkeiten in einem oder mehreren dieser Bereiche. Die logopädische Therapie kann ab dem Kindergarteneintritt beim jeweiligen Logopädischen Dienst besucht werden. Kinder ab 2 Jahren bis zum Kindergarteneintritt werden durch die St. Joseph-Stiftung Bremgarten begleitet.

Anmeldung der Vorschulkinder zur Frühlogopädie

http://www.josef-stiftung.ch/  (siehe Fachangebote)

Die Finanzierung der Logopädie ist Sache des kantonalen Departements für Bildung, Kultur und Sport; die Gemeinden leisten Beiträge. Somit ist die logopädische Therapie für die Eltern kostenlos.

Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an:

W. Blum Hoch, Logopädin
Tel.: 041 787 24 54

wilma.blum@schuleabtwilag.ch

Weitere Informationen zur Logopädie finden sie unter:

www.val-ag.ch
www.logopaedie.ch

Angebot

Was bieten wir an?

Logopädische Abklärung
Bei Auffälligkeiten der gesprochenen und/oder der geschriebenen Sprache sowie der Stimme können Kinder jederzeit für eine Erstabklärung angemeldet werden.

Logopädische Therapie
Nach Abklärung der Therapiebedürftigkeit erhalten Kinder bei uns am Logopädischen Dienst eine dem Kind individuell angepasste Therapie.

Jährliche Reihenerfassung
Im Kindergarten
wird alljährlich eine freiwillige logopädische Reihenerfassung durchgeführt. Dabei wird der Stand der Sprachentwicklung jedes Kindes erfasst und allfällige Auffälligkeiten an die Eltern weitergeleitet. Bei Bedarf können die Eltern, die für ihr Kind angebotene Unterstützung (Beratung, Therapie), in Anspruch nehmen.

Beratung
Bei spezifischen Fragen zur Sprachentwicklung und zum Schriftspracheerwerb beraten wir Eltern und Lehrpersonen. Weiter kann eine Beratung eine Therapie vorbereiten, unterstützen oder ersetzen.

Anmeldung und Therapie

Eine Anmeldung für eine logopädische Abklärung oder Therapie kann telefonisch direkt durch die Eltern (oftmals auf Anraten der Kindergartenlehrperson oder der Lehrperson) erfolgen. Schüler werden in der Regel mit dem Anmeldeformular von der Lehrperson, das Einverständnis der Eltern vorausgesetzt, angemeldet.

Aufgrund der kantonalen Regelung bezüglich der Anzahl zur Verfügung stehenden Therapielektionen pro Schulgemeinde kann eine Warteliste bestehen.

Die Kinder besuchen die Therapie in der Regel einzeln einmal pro Woche für 30 oder 45 Minuten (je nach Alter und Störungsart). Bei einer schweren Sprachbehinderung besteht im Einzelfall, als Alternative zur Sonderschulung (Sprachheilkindergarten /Sprachheilschule), die Möglichkeit, mehr als eine Wochenlektion Logopädie zu beantragen. Ist die Notwendigkeit dafür ausgewiesen, wird ein solches Therapieangebot im Rahmen einer verstärkten Massnahme (VM) durchgeführt.

Die Therapieinhalte richten sich individuell nach dem Störungsbild des Kindes und können sehr unterschiedlich sein. Ziel der Therapie ist immer eine Verbesserung der mündlichen und/oder schriftlichen Sprache und der Kommunikationsfähigkeit.